Gutachten für Justizbehörden werden nach dem JVEG abgerechnet.
Stundenverrechnungssätze für alle Tätigkeiten, die mit privater gutachterlicher Tätigkeit zusammenhängen :
- 120,00 € / Std für Gutachtenausarbeitung, Recherche; Vorbereitung, Nachbereitung & Durchführung von Ortsterminen; An- & Abfahrten
- 62,15 € / Std je Hilfskraft zur Durchführung des Gutachtenauftrages
- 0,68€ / km: Fahrtkosten
- 2,38€ / Stck für Originalphotos
- 1,19€/ Stck für weitere Abzüge
- 2,38€ / Seite Schreibgebühren (Original)
- 1,19€ / Seite Schreibgebühren (weitere Kopien)
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer