Gutachten für Justizbehörden werden nach dem JVEG abgerechnet.
Stundenverrechnungssätze für alle Tätigkeiten, die mit privater gutachterlicher Tätigkeit zusammenhängen :
- 127,50 € pro Stunde für Gutachtenausarbeitung, Recherche; Vorbereitung, Nachbereitung & Durchführung von Ortsterminen; An- & Abfahrten
- 63,65 € pro Stunde je Hilfskraft zur Durchführung des Gutachtenauftrages
- 1,74 € pro km für Fahrtkosten (inkl. Fahrzeit)/ 19,95€ Fahrzeugpauschale
- 2,42 € pro Stück für Originalphotos
- 1,22 € Stück für weitere Abzüge
- 2,43 € pro Seite Schreibgebühren (Original)
- 1,23 € pro Seite Schreibgebühren (weitere Kopien)
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer