Gutachten für Justizbehörden werden nach dem JVEG abgerechnet.
Stundenverrechnungssätze für alle Tätigkeiten, die mit privater gutachterlicher Tätigkeit zusammenhängen :
- 125,00 € pro Stunde für Gutachtenausarbeitung, Recherche; Vorbereitung, Nachbereitung & Durchführung von Ortsterminen; An- & Abfahrten
- 62,15 € pro Stunde je Hilfskraft zur Durchführung des Gutachtenauftrages
- 0,68 € pro km für Fahrtkosten
- 2,38 € pro Stück für Originalphotos
- 1,19 € Stück für weitere Abzüge
- 2,38 € pro Seite Schreibgebühren (Original)
- 1,19 € pro Seite Schreibgebühren (weitere Kopien)
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer